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Zu den Genehmigungen von Qualifikationen
Die "Japanische Gesellschaft für Aroma-Umwelt (rechtsfähiger Verein)" hat mit dem Ziel der Verbreitung und Entwicklung der Aromatherapie, folgende Schritte fuer Qualifikationen entwickelt:
Schritte zu den Qualifikationen
1) Aromatherapieprüfung 1 (Oberstufe)
Zutritt zur Prüfung von jedem Kenntnisniveau aus möglich
2) Beitritt zur Gesellschaft
Der Beitritt zur Gesellschaft (als Einzelmitglied) kann ungeachtet der Qualifikation von jedermann beantragt werden.
3) Kursbesuch zur Anerkennung als Aromatherapieberater/in
4) Aromatherapieberater/in
5) Aromatherapiekursleiter/in, Aromatherapeut/in
Professionelle Qualifikation und Mitgliedschaft
Zur Fortsetzung der professionellen Qualifikationen ist es auch nach deren Anerkennung erforderlich, Mitglied der Gesellschaft zu bleiben.
Abriss der Qualifikationen
Aromatherapeut/in
  Diese Qualifikation bestätigt die Fähigkeit, normale Personen in Aromatherapie zu beraten und sie ihnen zu erteilen und hat das Praktizieren der Aromatherapie an Dritten professionell oder als Freiwillige/r zum Ziel. Bis jetzt haben ungefähr 1.300 Personen diese Qualifikation erworben.
* Personen mit der Qualifikation als Aromatherapieberater/in werden nach erfolgreich bestandener theoretischer und praktischer Prüfung für Körperbehandlung mit Fallstudien und nach Erledigung der Registrierungsformalitäten als Aromatherapeut/in anerkannt.
 
Aromatherapie-Kursleiter/in
  Diese Qualifikation bestätigt die Fähigkeit, als Spezialist/in normalen Personen die notwendigen Kenntnisse und Methoden vermitteln und Anleitung zum korrekten Praktizieren einer physisch wohltuenden und seelisch bereichernden Aromatherapie innerhalb Familie, Nachbarschaft oder Freundeskreis geben zu können. Diese Qualifikation eignet sich dazu, als Vortragende/r an lokalen Bürgeraktivitäten oder in Fachschulen oder als Freiwillige/r an Lehraktivitäten teilzunehmen. Bis jetzt haben ungefähr 6.000 Personen diese Qualifikation erworben.
* Personen mit der Qualifikation Aromatherapieberater/in werden nach erfolgreich bestandener Prüfung und nach Erledigung der Registrierungsformalitäten als Aromatherapie- Kursleiter/in anerkannt.
 
Aromatherapie-Berater/in
  Diese Qualifikation bestätigt die erforderlichen Kenntnisse über die Verwendung von ätherischen Ölen und anderen Zutaten sowie über Entspannung, Erfrischung und andere Effekte der Aromatherapie und die Fähigkeit, diese sicher und gesetzlich korrekt der menschlichen Gesellschaft zu vermitteln. Die Qualifikation hat zum Ziel, normalen Personen Beratung hinsichtlich Aromatherapie zu erteilen. Bis jetzt haben ungefähr 36.500 Personen diese Qualifikation erworben.v
* Nach bestandener Allgemeinprüfung (Aromatherapieprüfung Stufe1), Beitritt zur Gesellschaft, anschließender Teilnahme am Kurs für Aromatherapieberater/in und nach Erledigung der Formalitäten zur Registrierung wird der/die Kandidat/in als Aromatherapieberater/in anerkannt.
Qualifikation für das allgemeine Publikum (Aromatherapieprüfung)
Eine offene Prüfung für alle Interessierte. Sie findet zweimal pro Jahr im Mai und im November statt. Der Zutritt zu dieser Prüfung ist für jedermann von jedem Kenntnisniveau aus möglich. Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich Alter, Erfahrung etc. Bis jetzt haben ungefähr 80.100 Personen diese Qualifikation erworben.
Abriss der Qualifikationen
Stufe 2
  Fragen zum eigenen Interesse an der Aromatherapie und über Kenntisse zur Erhaltung der Gesundheit.
 
Stufe 1
  Fragen zum gemeinsamen Interesse an der Aromatherapie innerhalb von Familie, Nachbarschaft oder Freundeskreis und über Kenntisse zur Erhaltung der Gesundheit.
* Bei der Angabe der Personenzahl mit erworbener Qualifikation handelt es sich stets um die Gesamtzahl von Anfang an.
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